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NamensrechtZweiter Vorname zur Abgrenzung vom bekannten Sprachassistenten

Abo-Inhalt07.11.20227664 Min. Lesedauer

| Ein Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, hat einen Anspruch darauf, seinen Vor-namen zu ändern (VG Göttingen 21.6.22, 4 A 79/21, Abruf-Nr. 230490). |

Die Klägerin K begehrte einen zweiten Vornamen, da sie aufgrund der Namensidentität mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide. Die beklagte Stadt sah darin keinen wichtigen Grund für die Namensänderung, das VG dagegen schon.

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AUSGABE: FK 12/2022, S. 199 · ID: 48496779

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