Feb. 2023
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Internationales Ehe- und KindschaftsrechtDie Brüssel IIb-VO: Teil 1: Anwendungsbereich und Ehesachen
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| Zum 1.8.22 sind für Eheverfahren und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung Änderungen betreffend die internationale Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingetreten. Auch für Rückführungsverfahren nach dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), soweit die Rückführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat außer Dänemark begehrt wird, hat sich einiges geändert. Grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten sind verstärkt worden: |
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AUSGABE: FK 2/2023, S. 33 · ID: 48684627
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