Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

VorsorgevollmachtEs besteht keine Pflicht zur persönlichen Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht

Abo-Inhalt01.01.2024509 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte muss nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen besorgen, nicht jedoch selbst Hilfe leisten. Das hat der BGH klargestellt. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 1/2024, S. 8 · ID: 48978910

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte