März 2024
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NamensänderungRussisch klingender Name ist kein Grund für Namensänderung
Abo-Inhalt05.02.20244 Min. Lesedauer 
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Abruf-Nr. 235038
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| Es ist im Allgemeinen kein wichtiger Grund für eine Namensänderung, wenn ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs ist oder nicht Deutsch klingt (VG Koblenz 5.4.23, 3 K 983/22.KO, Abruf-Nr. 235038). |
Die Kläger haben erfolglos eine Untätigkeitsklage bezüglich einer Namensänderung erhoben. Seit dem Ukraine-Krieg hätten sie aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens Benachteiligungen im Alltag erlebt.
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AUSGABE: FK 3/2024, S. 37 · ID: 49428883
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