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Vollstreckung einer UmgangsvereinbarungVerweigerte Wiederaufnahme von Umgangskontakten – das sind die Folgen

Abo-Inhalt01.04.2024471 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Passt einem Elternteil es nicht, dass der andere Teil aufgrund eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs Umgang mit dem Kind hat, ist es keine gute Idee, den Umgang einfach zu verweigern. Der Beitrag zeigt anhand einer Entscheidung des OLG Braunschweig, welche Folgen drohen und wie der Elternteil richtig vorgeht. |

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AUSGABE: FK 5/2024, S. 82 · ID: 48565855

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