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ErbrechtErbschleicherei durch betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen vermeiden

Abo-Inhalt01.07.2024561 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Erbschleicher nötigen alten Menschen Testamente ab, lassen sich Immobilien schenken, schaffen ein Abhängigkeitsverhältnis zum Opfer, entwenden Geld. Sie schädigen das Vermögen der Opfer, zerreißen das Band zwischen Familie und Opfer, verhindern die Kontaktaufnahme zum Freundeskreis des Opfers und verursachen emotionale und gesundheitliche Schäden. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie mittels betreuungs- und vorsorgerechtlicher Maßnahmen Erbschleicherei vermeiden können. |

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AUSGABE: FK 7/2024, S. 125 · ID: 49969036

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