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Blitzlicht MandatspraxisAuch den Verfahrenskostenvorschuss im Blick behalten

Abo-Inhalt20.08.20241262 Min. Lesedauer

| VKH spielt in Familiensachen eine große Rolle, weil viele Beteiligte finanziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten aufzubringen. Vereinzelt kommt es aber auch vor, dass ein Beteiligter gegen den anderen einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss hat. |

Beispiel

Die Ehefrau (F) ist sich mit ihrem Ehemann (M) einig und will die Scheidung beantragen. Sie verfügt nur über ein geringes Einkommen aus Erwerbsminderungsrente, der M erzielt als Selbstständiger ein höheres Einkommen. Der Anwalt A der F fragt sich, ob er erst einen VKH-Antrag für sie stellen muss oder sogleich den Antrag auf Verfahrenskostenvorschuss und ggf., in welchem Verfahren er den Antrag stellen kann?

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AUSGABE: FK 9/2024, S. 149 · ID: 50057231

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