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Blitzlicht MandatspraxisVaterschaftsanfechtungsfrist versäumt: Was noch geht
Abo-Inhalt19.08.2024481 Min. Lesedauer
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| Die Vaterschaft ist binnen zwei Jahren gerichtlich anfechtbar, § 1600b Abs. 1 BGB. Was aber ist zu tun, wenn die Frist versäumt wurde? |
Beispiel |
Anwalt A vertritt den V im Scheidungsverfahren. V hat gewusst, dass das vor der Scheidung geborene Kind K nicht von ihm ist. Über das Scheidungsverfahren wird K zwei Jahre alt. A hat die Anfechtungsfrist versäumt und fragt sich, ob für K ein Ergänzungspfleger bestellt werden kann, der die Vaterschaft des V anfechten kann. |
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AUSGABE: FK 9/2024, S. 148 · ID: 50052443
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