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BetreuungsrechtNicht anwaltlicher Bevollmächtigter darf an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen

Abo-Inhalt14.10.2024715 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Einem nicht anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten, der nicht durch Beschluss nach § 10 Abs. 3 S. 1 FamFG zurückgewiesen worden ist, ist Gelegenheit zu geben, an der Anhörung des Betroffenen teilzunehmen. Das hat der BGH entschieden. |

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AUSGABE: FK 11/2024, S. 190 · ID: 50114537

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