Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

SozialrechtBerufsausbildungsbeihilfe: Wohnen außerhalb des Elternhauses

Abo-Inhalt04.11.20242669 Min. Lesedauer

| Auszubildende haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen. Das hat das LSG NRW entschieden (22.7.24, L 20 AL 196/22, Abruf-Nr. 243930). |

Der 1996 geborene Kläger K, ein Rettungssanitäter in Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement, schloss mit seiner Mutter einen Untermietvertrag über ein möbliertes Zimmer in der Wohnung seiner Mutter, die Leistungen nach SGB II erhielt. Trotz eines Untermietvertrags lehnte die Agentur für Arbeit seinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ab, da er nicht in einer eigenen, räumlich abgegrenzten Wohnung lebte. Seine Klage vor dem SG blieb erfolglos, ebenso wie seine Berufung.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 12/2024, S. 199 · ID: 50177787

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte