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SozialrechtBerufsausbildungsbeihilfe: Wohnen außerhalb des Elternhauses
| Auszubildende haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen. Das hat das LSG NRW entschieden (22.7.24, L 20 AL 196/22, Abruf-Nr. 243930). |
Der 1996 geborene Kläger K, ein Rettungssanitäter in Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement, schloss mit seiner Mutter einen Untermietvertrag über ein möbliertes Zimmer in der Wohnung seiner Mutter, die Leistungen nach SGB II erhielt. Trotz eines Untermietvertrags lehnte die Agentur für Arbeit seinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ab, da er nicht in einer eigenen, räumlich abgegrenzten Wohnung lebte. Seine Klage vor dem SG blieb erfolglos, ebenso wie seine Berufung.
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AUSGABE: FK 12/2024, S. 199 · ID: 50177787