Geschäftsunfähigkeit
Notar hat trotz Geschäftsunfähigkeit Anspruch auf Notarkosten
Der BGH hat jüngst entschieden, dass auch ein für den Notar nicht erkennbar geschäftsunfähiger Auftraggeber unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit verpflichtet ist, die Notarkosten zu zahlen (BGH 26.2.25, IV ZB 37/24, Abruf-Nr.