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InflationsausgleichszahlungenBeamte in Elternteilzeit: Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen gerechtfertigt
| Inflationsausgleichszahlungen für Beamte in Elternteilzeit zu kürzen, ist gemäß VG Koblenz zulässig (1.4.25, 5 K 967/24.KO, Abruf-Nr. 247762). |
Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung 2024/2025 in Rheinland-Pfalz sah eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 1.800 EUR vor. Teilzeitbeschäftigte Beamte erhielten den Betrag anteilig gemäß ihrer Arbeitszeit. Berechtigt waren Beamte mit Dienstverhältnis am 9.12.23 und mindestens einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge zwischen dem 1.8.23 und dem Stichtag. Die Kläger, eine Beamtin und ein Beamter, arbeiteten während ihrer Elternzeit in Teilzeit und erhielten gekürzte Zahlungen, während vollzeitfreigestellte Kollegen die volle Summe erhielten. Diese Ungleichbehandlung wurde von ihnen als verfassungswidrig gesehen.
AUSGABE: FK 7/2025, S. 110 · ID: 50399108