Prozessrecht
Immer Ärger mit den Sachverständigenkosten
Die Hinweispflicht nach § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO soll den Parteien die Möglichkeit geben, angesichts unverhältnismäßiger Kosten auf die Beweisaufnahme zu verzichten, sich ggf. gütlich zu einigen oder ein weniger aufwendiges Verfahren zu ...
