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VerzugVerzinsung von Ansprüchen nach der VOB/B
| Bei dem Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB. |
Das ist die Auffassung des KG (14.5.25, 21 U 112/24, Abruf-Nr. 249944). Entgeltforderungen sind – in Übereinstimmung mit der Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.11 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr – Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (BGH 20.5.21, VII ZR 38/20). Der Begriff ist ebenso wie in § 286 Abs. 3 BGB eng auszulegen (Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 288, Rn. 8). So sind Schadenersatzansprüche keine Entgeltforderungen, weil sie nicht in einer Wechselbeziehung mit einer Leistung stehen (BGH 24.1.18, XII ZR 120/16).
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AUSGABE: FMP 9/2025, S. 151 · ID: 50485990
