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WohnimmobilienMieterabfindungen können nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden
| Zwar erleben Wohnimmobilien zurzeit einen Boom, da in weiten Teilen des Bundesgebietes Wohnraumknappheit herrscht. Gleichwohl sollte man sich immer vergegenwärtigen, dass eine Immobilie eine Anlage für einen langen Zeitraum ist, die ihren steuerfreien Ertrag vielleicht erst nach Jahren abwirft. Das FG Münster hat jüngst mit einer negativen Entscheidung zur steuerlichen Abziehbarkeit von Mieterentschädigungen nicht gerade zu einer schnelleren Rendite beigetragen (FG Münster 12.11.21, 4 K 1941/20 F). Allerdings hat das Gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen (Rev. BFH: IX R 29/21). Es besteht also noch Hoffnung, dass die Sache in München anders gesehen wird. |
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AUSGABE: GStB 2/2022, S. 42 · ID: 47924016