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Okt. 2023

UmsatzsteuerWettbewerbsrecht: „Unlautere“ Preisangabe für Bestandteile von Photovoltaikanlagen

Abo-Inhalt26.09.2023625 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Der in einer Google-Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist – so lautet eine aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein (15.6.23, 6 W 9/23, Abruf-Nr. 237443). Das zum Wettbewerbsrecht ergangene Urteil soll nachfolgend kurz vorgestellt werden. |

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AUSGABE: GStB 10/2023, S. 365 · ID: 49586942

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