Verfassungsmäßigkeit
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß – oder vielleicht doch nicht?
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ...