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UmsatzsteuerDifferenzbesteuerung: Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen sowie von Pkws zum Ausschlachten

Abo-Inhalt30.01.2024112 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

| Der EuGH hat bereits im Jahr 2017 in einem Verfahren zum dänischen Umsatzsteuerrecht darauf erkannt, dass ein Verwerter aus von privat angekauften Alt- und Schrottfahrzeugen ausgebaute Gebrauchtteile differenzbesteuert verkaufen darf. In einem aktuellen Urteil zum belgischen Umsatzsteuerrecht bleibt der EuGH nun auf dieser Linie (EuGH 17.5.23, C-365/22, IT, Abruf-Nr. 237251). Danach können endgültig stillgelegte Kraftfahrzeuge als Gebrauchtgegenstände differenzbesteuert zum Ausschlachten weiterverkauft werden. |

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AUSGABE: GStB 2/2024, S. 45 · ID: 49753742

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