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UmsatzsteuerVorsteuerabzug einer Tochtergesellschaft für Verwaltungsleistungen der Holding

Abo-Inhalt29.04.20252739 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Im Rahmen einer Holdingstruktur werden Verwaltungsdienstleistungen von der Holding oder von anderen Gesellschaften der Gruppe oftmals an Tochter- oder Schwestergesellschaften erbracht. Der EuGH hat sich in seinem bemerkenswerten Urteil vom 12.12.24 (C-527/23) mit der Frage befasst, ob und inwieweit den Leistungsempfängern der Vorsteuerabzug aus den bezogenen Verwaltungsdienstleistungen zusteht – vorausgesetzt, es liegt keine Organschaft vor. |

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AUSGABE: GStB 5/2025, S. 156 · ID: 50296649

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