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BetriebsprüfungSchätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung
| Im Streitfall hatte eine Betriebsprüfung bei einer Steuerpflichtigen stattgefunden, die einen bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten betreibt und der Mängel bei der Kassenführung vorgeworfen wurden. Das FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22; Rev. BFH X R 27/24) hat klargestellt, dass hinsichtlich der Manipulierbarkeit elektronischer Kassensysteme allein schon das Fehlen von Organisations- bzw. Programmierunterlagen zu der verwendeten elektronischen Registrierkasse einen schweren Mangel darstellt, der die Finanzbehörde zu einer Schätzung dem Grunde nach berechtigt. |
Das FG hatte auch der Höhe nach keine Bedenken gegen die vom Finanzamt vorgenommenen Richtsatzschätzung. Das Gericht führte zur Begründung an, dass der äußere Betriebsvergleich anhand der Richtsätze aus der amtlichen Richtsatzsammlung trotz vom BFH vorgebrachter Bedenken und Unklarheiten weiterhin eine grundsätzlich anerkannte Schätzungsmethode sei.
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 193 · ID: 50376878