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ScheidungSteuerrechtlicher Versorgungsbeginn im Fall der nachträglichen internen Teilung der bereits laufenden Pension
| Werden Versorgungsbezüge nach einer Scheidung intern geteilt, tritt die ausgleichsberechtigte Person nach einem Urteil des FG Hessen (5.6.24, 4 K 1272/23; Rev. BFH VI R 19/24) nicht nur hinsichtlich der Qualifikation der Bezüge, sondern auch hinsichtlich des Versorgungsbeginns in die Fußstapfen der ausgleichsverpflichteten Person. Dies hat zur Folge, dass bei der Berechnung des Versorgungsfreibetrags der ausgleichsberechtigten Person der Versorgungsbeginn der ausgleichsverpflichteten Person zugrunde zu legen ist. |
Im Streitfall hatte die Klägerin nach der Scheidung von ihrem Ehemann im Wege des Versorgungsausgleichs Rentenrechte erhalten. Das heißt, ihre gesetzliche Rente, die sie seit 2010 bezog, erhöhte sich, während sich die Versorgungsbezüge des Ex-Ehemannes, die dieser bereits seit 2007 bezog, verminderten. Aufgrund einer internen Teilung der Versorgungsbezüge des Ex-Ehemannes erhielt die Klägerin mit Wirkung ab 2016 eine geringere Rente, dafür aber Versorgungsbezüge, für die gem. § 19 Abs. 2 EStG ein Versorgungsfreibetrag zu gewähren war. Sie begehrte die Berechnung des Versorgungsfreibetrags auf der Basis eines Versorgungsbeginns im Jahre 2007. Das FA spielte allerdings nicht mit. Es war der Auffassung, Versorgungsbeginn sei das Jahr 2016. Das FG gab der Klägerin nun Recht.
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 194 · ID: 50341524