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Juni 2025

GmbH-GeschäftsführerversorgungRentner-GmbH: BFH bestätigt Zulässigkeit einer gewinnmindernden Rücklage gem. § 5 Abs. 7 EStG

Abo-Inhalt02.06.202512 Min. LesedauerVon Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, MPM, LL. B., Rentenberater, beide Zorneding

| Die Rentner-GmbH erfreut sich im aktuellen Umfeld einer zunehmenden Beliebtheit. Insbesondere wenn die GmbH im Zuge einer Nachfolgeplanung oder eines Unternehmensverkaufs von der bestehenden Geschäftsführer-Pensionszusage befreit werden soll, trumpft der Lösungsweg der Rentner-GmbH mit einem absoluten Alleinstellungsmerkmal auf: Denn nur mit der Rentner-GmbH kann die schuldrechtlich abschließende Entpflichtung der GmbH erreicht und ein steuerpflichtiger Lohnzufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer vermieden werden und zugleich sichergestellt werden, dass die Dispositionshoheit über das gesamt Versorgungskapital erhalten bleibt. Da diese Vorteile der Finanzverwaltung offensichtlich ein Dorn im Auge sind, hat sie versucht, die Übertragung der Pensionszusage im Fall eines Arbeitgeberwechsels durch die Versagung einer gewinnmindernden Rücklage gem. § 5 Abs. 7 EStG zu erschüttern. Der Versuch ist jedoch kläglich gescheitert. |

AUSGABE: GStB 6/2025, S. 218 · ID: 50402418

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