FirmenwagenBFH zum Anscheinsbeweis: Versteuerung des Privatanteils auch für einen Pick-up
| Für einen Pick-up im Betriebsvermögen ist ein Privatanteil nach der 1 %-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Das gilt laut BFH selbst dann, wenn sich im Privatvermögen ein oder sogar mehrere Kleinwagen befinden, die auch vom Ehegatten und den Kindern genutzt werden können, denn ein Pick-up und ein Kleinwagen seien in Status und Gebrauchswert nicht vergleichbar. Ein Pick-up sei auch durchaus für Privatfahrten geeignet (BFH 16.1.25, III R 34/22, Abruf-Nr. 247291). |
Zum Hintergrund
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 203 · ID: 50374148