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WarenlieferungenPreisnachlässe: Weitergeleitete Bonuszahlungen in der Zentralregulierung
| Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt. Dementsprechend kommt auch keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden in Betracht. Der Umstand, dass der Zentralregulierer den Anschlusskunden Boni zahlt, die er zuvor von den Warenlieferanten in gleicher Höhe erhalten hat, führt zu keiner anderen Beurteilung; soweit die Boni nicht innerhalb einer Kette von Umsätzen gewährt werden, scheidet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus dem Liefergeschäft aus (BFH 23.10.24, XI R 6/22). |
Sachverhalt
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 201 · ID: 50402414