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PersonengesellschaftenÜbertragung stiller Reserven von GbR auf KG: Minderung des Kapitalkontos als missliche Folge
| Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG ist regelmäßig eine besondere Herausforderung für den steuerlichen Berater. Nicht nur, dass mehrere Wirtschaftsjahre angesprochen werden, auch die Möglichkeit der rechtsträgerübergreifenden Übertragung kann zu ungewollten Ergebnissen führen. Diese Erfahrung musste ein Steuerpflichtiger machen, der die stillen Reserven von einer GbR auf eine KG – an welcher er alleiniger Kommanditist war – übertragen hatte. Dabei hatte er nicht berücksichtigt, dass sich dadurch sein Kapitalkonto reduzierte, was erhebliche Auswirkungen auf die Verlustnutzung gehabt hat (BFH 12.12.24, IV R 24/22, Abruf-Nr. 246496). |
Sachverhalt
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 206 · ID: 50355904