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PersonengesellschaftenVeräußerung eines Mitunternehmeranteils kann gewerbesteuerpflichtig sein
| Grundsätzlich ist die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gewerbesteuerfrei. In besonderen Fällen – nämlich soweit keine natürliche Person unmittelbar beteiligter Mitunternehmer ist – gilt dies allerdings nicht (§ 7 S. 2 Nr. 2 GewStG). In komplizierten Gestaltungen – z. B. bei mehrstöckigen Personengesellschaften mit atypischen Unterbeteiligungen etc. – kann man hier schnell in die Falle tappen und stille Reserven werden der Gewerbesteuer unterworfen. Diese Erfahrung musste auch eine KG machen, deren Mitunternehmeranteile mit atypischen Unterbeteiligungen belastet waren (BFH 21.11.24, IV R 26/22, Abruf.-Nr. 246494). |
Sachverhalt (vereinfacht)
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 208 · ID: 50355902