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KapitalvermögenWertlose Aktien: Vorsicht bei der Verlustverrechnung und Steuerbescheinigungen genau prüfen!
| Verluste aus wertlos gewordenen Aktien, die aus dem Depot ausgebucht worden sind, können steuerlich zwar grundsätzlich berücksichtigt werden. Allerdings hat die Verlustverrechnung eine wechselvolle Geschichte, die noch nicht auserzählt ist. Derzeit muss man nämlich die Änderungen durch das JStG 2024 im Blick haben – mit einer durchaus tückischen Übergangsregelung. Und brandaktuell ist auch schon das BMF-Schreiben vom 14.5.25 (IV C 1 – S 2252/00075/016/070) in der Welt. Betroffene Anleger – wie die leidgeprüften Varta-Aktionäre – sollten sorgfältig prüfen, wie ihre Depotbank die Verluste „handhabt“ und ggf. die Verlustverrechnung in der Steuererklärung beantragen. |
AUSGABE: GStB 6/2025, S. 224 · ID: 50420257