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KapitalgesellschaftenRoll-over-Modell zur Heilung „vergessener“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen Einlagekonto
| Zu einem „Klassiker“ des Steuerrechts gehören Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft, die in der Feststellungserklärung nach § 27 Abs. 2 KStG versehentlich nicht als Zugang zum steuerlichen Einlagekonto erfasst werden. Im Ergebnis führen solche „vergessenen“ Einlagen zu bestandskräftigen Feststellungsbescheiden i. S. d. § 27 Abs. 2 KStG, die weder einen Zugang noch einen (veränderten) Endbestand des steuerlichen Einlagekontos enthalten. Eine nachträgliche Berücksichtigung „vergessener“ Einlagen in Folgebescheiden wird durch die Grundlagenfunktion des Feststellungsbescheids nach § 27 Abs. 2 S. 2 KStG verhindert. Die spätere Rückzahlung der geleisteten Einlagen führt dann aufgrund der materiell-rechtlichen Bindungswirkung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG (vgl. BFH 11.2.15, I R 3/14, BStBl II 15, 816) zu einer der Kapitalertragsteuer unterliegenden Auszahlung und beim Anteilseigner zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. BFH-Urteil vom 25.2.25 – VIII R 41/23
- 2. Vor- oder nachrangige Berücksichtigung „vergessener“ Einlagen im Sonderausweis?
- 3. Kosten der Doppelmaßnahme nicht zu unterschätzen
- 4. Steuerschaden durch „vergessene“ Einlagen?
- 5. Interne Veräußerung durch Roll-over-Modell bei „vergessenen“ Einlagen
- 6. Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen
AUSGABE: GStB 8/2025, S. 284 · ID: 50458545