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VerfahrensrechtFolgen des Vollmachtswiderrufs bei Bekanntgabe

09.12.2024 2 Min. Lesedauer Von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

| Eine wirksame Bekanntgabe durch die Post an den Bevollmächtigten liegt vor, wenn bei Aufgabe des Bescheids dem FA der Widerruf der Vollmacht noch nicht zugegangen war (BFH 11.6.24, IX R 30/23). |

Sachverhalt

Ausgabe: 12/2024, S. 15 · ID: 50212820

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