Januar 2025
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
12.09.2024
2 Min. Lesedauer
| Eine wirksame Bekanntgabe durch die Post an den Bevollmächtigten liegt vor, wenn bei Aufgabe des Bescheids dem FA der Widerruf der Vollmacht noch nicht zugegangen war (BFH 11.6.24, IX R 30/23). |
Ausgabe: 12/2024, S. 15 · ID: 50212820