März 2025
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BerufshaftpflichtKeine Versicherung für unternehmerische Tätigkeiten
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| Wird ein Steuerberater in einem fremden Unternehmen unternehmerisch tätig oder beeinflusst eine unternehmerische Investitionsentscheidung sein Verhalten, sind etwaige Fehler nicht von der Berufshaftpflicht gedeckt (BGH 17.4.24, IV ZR 257/22). |
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AUSGABE: KP 3/2025, S. 51 · ID: 50282611
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