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SteuerberaterhaftungKeine Ersatzpflicht bei vom Mandanten erstellten fehlerhaften Grundaufzeichnungen

Abo-Inhalt09.10.2025151 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt a. D. Raimund Weyand

| Fehler im Bereich der Erstellung der Grundaufzeichnungen können dem Steuerberater nicht angelastet werden (LG Offenburg 31.1.23, 2 O 534/20). |

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ID: 50530945

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