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BeratungspflichtenKeine Pflicht zur Beratung im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld

Abo-Inhalt14.10.2025152 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Es ist nicht Aufgabe des Steuerberaters, bei Übernahme der Lohnbuchhaltung über die Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld zu beraten und entsprechende Hinweise zu erteilen, weil es sich nicht um steuerliche Angelegenheiten handelt (LG Frankfurt 11.3.24, 2-18 0 77/23). |

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