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Werbungskosten Abzug von Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit

Abo-Inhalt06.05.20102 Min. Lesedauer

Ist ein Arbeitnehmer länger auswärts tätig und fährt er am Wochenende nicht nach Hause, kann er die Kosten für ein wöchentliches Telefonat von 15 Minuten als Werbungskosten ansetzen.

Ist ein Arbeitnehmer länger auswärts tätig und fährt er am Wochenende nicht nach Hause, kann er die Kosten für ein wöchentliches Telefonat von 15 Minuten als Werbungskosten ansetzen. Mit dieser Entscheidung hat das FG Niedersachsen die bei der doppelten Haushaltsführung geltende Regelung auf die Auswärtstätigkeit übertragen. Im Urteilsfall ging es um einen Marinesoldaten, der auf einer Fregatte eingesetzt war und für 15 Telefonate insgesamt 250 Euro an Telefonkosten geltend machte.

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AUSGABE: LGP 5/2010, S. 73 · ID: 135515

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