Mai 2010
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Elterngeld Streikgeld ist als Einkommen zu berücksichtigen
Abo-Inhalt06.05.20102 Min. Lesedauer
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Streikgeld ist nach Ansicht des SG Stade als Einkommen beim Elterngeld zu berücksichtigen.
Streikgeld ist nach Ansicht des SG Stade als Einkommen beim Elterngeld zu berücksichtigen (Urteil vom 31.8.2009, Az: S 13 EG 1/09; Abruf-Nr. 093954093954). Das SG sieht darin eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG, obwohl der BFH das anders entschieden hat (Urteil vom 24.10.1990, Az: X R 161/88; Abruf-Nr. 9510195101). Aus Sicht des SG stellt das Streikgeld einen Ausgleich für den streikbedingt verminderten Arbeitslohn dar und hat damit letztlich den Charakter einer Entschädigung.
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AUSGABE: LGP 5/2010, S. 75 · ID: 135521
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