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LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitgeberleistungen/UmsatzsteuerUmsatzsteuer auf die Überlassung von firmeneigenen Fitnesseinrichtungen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 22.01.2016 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln

| Stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft auf dem Firmengelände kostenlos Fitnessräume und -einrichtungen zur Verfügung, führt das zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, der auch Umsatzsteuer auslöst. Das FG Münster hat dazu Details geregelt, die Arbeitgeber kennen sollten. |

Grundsatz zur Lohn- und Umsatzsteuer

Ausgabe: 03/2016, S. 67 · ID: 43824092

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