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ArbeitslohnSo wirkt sich die Kostenübernahme für Syndikusanwälte lohnsteuerlich aus
Abo-Inhalt 18.03.2016 3 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
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| Seit dem 1. Januar 2016 können sich Unternehmensjuristen, die bei nicht anwaltlich tätigen Arbeitgebern beschäftigt sind, als Syndikusanwälte zulassen. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten, die dem Syndikusanwalt aufgrund seiner Zulassung als Syndikusanwalt entstehen. LGP erläutert, wie sich die Übernahme solcher Kosten lohnsteuerlich auswirkt. |
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Ausgabe: 03/2016, S. 65 · ID: 43921419
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