Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtAnforderungen an Stimmrechtsvereinbarung beim GGf

Abo-Inhalt 26.04.2016 1 Min. Lesedauer

| Vereinbarungen der Gesellschafter über ein Vetorecht in der Gesellschafterversammlung sind nur dann für die sozialrechtliche Einstufung der Tätigkeit des minderheitsbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) relevant, wenn diese einen Stimmbindungswillen der Gesellschafter hinreichend klar zum Ausdruck bringen. Daran fehlt es, wenn der GGf nicht über eine gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität verfügt. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden. Es liegt mit dieser Aussage auf einer Linie mit der neuen Rechtsprechung des BSG (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2015, Az. L 2 R 268/15, Abruf-Nr. 185433). |

Weiterführender Hinweis

Ausgabe: 05/2016, S. 74 · ID: 43966189

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2016

Bildrechte