ArbeitszeitkontoBFH missbilligt Arbeitszeitkonto für GGf einer GmbH
| Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Das hat der BFH entschieden. |
Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (GGf) hatte mit dieser vereinbart, dass ein Teil seines Gehalts auf ein „Investmentkonto“ abgeführt werden sollte. Mit dem Guthaben sollte sein vorgezogener Ruhestand bzw. die Altersversorgung finanziert werden. Die GmbH zahlte monatlich 4.000 Euro auf das Konto und bildete in dieser Höhe eine einkommensmindernde Rückstellung für ein „Zeitwertkonto“. Lohnsteuer behielt die GmbH nicht ein. Der GGf erhielt nur noch das reduzierte lohnsteuerpflichtige Gehalt.
Ausgabe: 05/2016, S. 73 · ID: 43957105
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