Kfz-KostenFahrten des Außendienstmitarbeiters zum Betriebssitz
| Sucht ein Außendienstmitarbeiter täglich mit dem privaten Pkw den Betriebssitz auf und fährt von dort mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrtkosten sind nur in Höhe der Entfernungspauschale vom Arbeitnehmer abzugsfähig bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbar. So sieht es zumindest das FG Münster in einem Fall zur früheren Rechtslage aus dem Jahr 2013. |
Nach der Rechtsprechung des BFH zur bis einschließlich 2013 geltenden Rechtslage liege der qualitative Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit des Außendienstmitarbeiters zwar an den einzelnen Einsatzorten. Jedoch könne er sich wie seine Arbeitskollegen, die Bürotätigkeiten am Betriebssitz verrichten, auf die täglichen Fahrten zum Beitrieb einrichten und seine Wegekosten minimieren (FG Münster, Urteil vom 17.2.2016, (Az. 11 K 3235/14 E, Abruf-Nr. 185298).
Ausgabe: 05/2016, S. 91 · ID: 44056656
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