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LohnabrechnungSo führen Sie ein Lohnkonto richtig
Abo-Inhalt 06.05.2016 8 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim
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Hinweis an Redaktion
| Arbeitgeber müssen am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen. Und sie müssen bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen. LGP erläutert nachfolgend, wie Arbeitgeber ihre Aufzeichnungspflichten sanktionssicher erfüllen und von welchen Erleichterungen sie in welchen Fällen profitieren. |
Ausgabe: 05/2016, S. 94 · ID: 43982522
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