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NebentätigkeitNutzung von Betriebsmitteln durch Arbeitnehmer in der Freizeit regeln und Entgelt sichern
Abo-Inhalt 03.06.2016 6 Min. Lesedauer Von RA Björn Braun, LL.M., Osborne Clarke, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Einige Betriebe gestatten Arbeitnehmern die Nutzung von Betriebsräumen und Arbeitsmitteln in der Freizeit, damit sie Arbeiten auf eigene Rechnung vornehmen können. Doch nicht zwingend hat der Arbeitgeber in einem solchen Fall Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, das zeigt ein aktueller Fall. LGP erläutert, warum es für Arbeitgeber wichtig ist, eine schriftliche Nutzungsvereinbarung abzuschließen und welche Punkte sie aufnehmen sollten, um die Nutzung von Betriebsmitteln zu ermöglichen. |
Ausgabe: 07/2016, S. 124 · ID: 44030274
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