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ArbeitsverträgeGesetzesänderung zum 01.10.2016: Ausschlussklauseln in neuen Arbeitsverträgen anpassen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 30.09.2016 3 Min. Lesedauer Von Rechtsanwälten Dr. Andreas Walle und Dr. Volker Voth, Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg

| AGB-Klauseln in Arbeitsverträgen müssen ab dem 01.10.2016 in „Textform“ anstelle der bisherigen „Schriftform“ gefasst sein. Diese gesetzliche Neuregelung hat insbesondere Auswirkungen auf darin vereinbarte Ausschlussklauseln. Der Beitrag zeigt, was das genau bedeutet und was Arbeitgeber beim Neuabschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen beachten müssen. |

Ausgabe: 09/2016, S. 179 · ID: 44240690

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