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SozialversicherungspflichtHonorarnotärzte – mit den richtigen Regelungen lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden

Top-Beitrag Abo-Inhalt 24.01.2017 2 Min. Lesedauer Von RA Marc Ecklebe, AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Köln

| Eine Entscheidung des BSG vom August 2016 zur vermeintlichen Scheinselbstständigkeit von auf Honorarbasis tätigen Notärzten hat für erheblichen medialen Wirbel gesorgt – letztendlich viel Lärm um Nichts. Der folgende Beitrag zeigt, dass es weiterhin möglich ist, eine Tätigkeit als Notarzt sozialversicherungsfrei auszuüben – vorausgesetzt der Vertrag wird richtig gestaltet und umgesetzt. Dabei hilft eine Checkliste zum Download. |

BSG hat nicht inhaltlich über Sozialversicherungspflicht entschieden

Ausgabe: 03/2017, S. 49 · ID: 44444154

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