Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

DoppelbesteuerungsabkommenBesteuerung von Betriebsrenten nach dem DBA Niederlande

16.02.2017 2 Min. Lesedauer

| Ob Betriebsrenten an ehemalige Arbeitnehmer, die nun in den Niederlanden wohnen, dort oder in Deutschland zu versteuern sind, dazu gibt es neue DBA-Regeln. Diese sind auch für deutsche Arbeitgeber relevant. |

Nach dem DBA Niederlande steht das Besteuerungsrecht für Renten, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zu (Art. 17 Abs. 1 DBA 2012). Allerdings kann der frühere Tätigkeitsstaat – also Deutschland – diese Einkünfte auch besteuern, wenn die Bruttobeträge aller in einem Kalenderjahr bezogenen Ruhegehälter die Summe von 15.000 Euro übersteigen (Art 17 Abs. 2 DBA 2012) oder es sich um Einmalzahlungen handelt (Art 17 Abs. 3 DBA 2012). Das bedeutet für deutsche Arbeitgeber:

Ausgabe: 03/2017, S. 38 · ID: 44510621

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2017

Bildrechte