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DienstwagenBFH: Auch individuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil

Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.02.2017 4 Min. Lesedauer

| Haben Arbeitgeber und -nehmer vereinbart, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten des Dienstwagens beteiligt, mindert diese Zuzahlung den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das auch für individuelle Zuzahlungen wie z. B. selbst getragene Benzinkosten gilt. Damit hat er sich gegen die Finanzverwaltung positioniert. Noch ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Urteile reagiert und welche Korrekturmöglichkeiten es geben wird. Arbeitgeber können aber zumindest für die Zukunft die Weichen für Optimierungen stellen. |

Ausgabe: 03/2017, S. 44 · ID: 44530048

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