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LGPLöhne und Gehälter professionell

Lohnsteuerklasse/ElterngeldKein mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse

Abo-Inhalt 09.02.2017 1 Min. Lesedauer

| Eltern können die Höhe des Elterngelds durch die Lohnsteuerklassenwahl optimieren. Ein Wechsel kann pro Kalenderjahr grundsätzlich nur einmal beantragt werden. Nach einem Wechsel der Kombination IV/IV auf III/V ist ein erneuter Wechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres ausgeschlossen, auch wenn dies dem Zweck dient, ein höheres Elterngeld zu erlangen (FG Köln, Urteil vom 25.10.2016, Az. 3 K 887/16, Abruf-Nr. 191106). |

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „ElterngeldPlus: Die Auswirkungen für Arbeitgeber in der Praxis“, LGP 6/2015, Seite 104 → Abruf-Nr. 43389840

Ausgabe: 03/2017, S. 38 · ID: 44492321

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