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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitnehmerüberlassungNeue Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen: Das müssen Arbeitgeber beachten!

Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.02.2017 5 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Viele Unternehmen setzen neben eigenen Mitarbeitern auch Fremdpersonal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitnehmer) oder auf der Basis von Dienst- und Werkverträgen ein. Damit diese anerkannt werden, müssen Unternehmen die neuen Regeln ab 01.04.2017 kennen. |

Ausgabe: 03/2017, S. 50 · ID: 44527431

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