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LGPLöhne und Gehälter professionell

AufzeichnungspflichtenNeue Verschärfung der Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG für ausländische Arbeitgeber

Abo-Inhalt 27.07.2017 2 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, Arbeitszeitkanzlei, Berlin

| Ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber muss unter bestimmten Voraussetzungen für die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit führen. Während das OLG Hamm den Anwendungsbereich dieser Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) auf die Baubranche beschränkt hat, weitet das FG Hamburg ihn nun auf alle Branchen aus. Wie soll die Praxis mit diesem neuen Urteil umgehen? |

OLG Hamm: Nur Baubranche betroffen

Ausgabe: 08/2017, S. 144 · ID: 44792672

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