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LGPLöhne und Gehälter professionell

ReisekostenWo ist die erste Tätigkeitsstätte bei Flugpersonal?

Abo-Inhalt 04.07.2017 2 Min. Lesedauer

| Flugpersonal hat seine erste Tätigkeitsstätte an dem im Arbeitsvertrag festgelegten Flughafen. So sieht es das FG Hessen und bestätigt damit die Verwaltungsauffassung. Das letzte Wort hat aber der BFH. Für Arbeitgeber entscheidet das Urteil über die steuerfreie Erstattung von Fahrtkosten. |

Einfache Entfernung oder Hin- und Rückfahrt

Ausgabe: 07/2017, S. 122 · ID: 44743738

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